Neuerungen bei der Haus- und Grundstücks-haftpflichtversicherung

Alle Mitglieder des Eigenheimerverbandes Bayern profitieren ab dem 01.01.2025 von verbesserten Versicherungsleistungen für ihr im Rahmen der Mitgliedschaft versichertes Objekt.


Mitversicherung von Heizöltanks
Bisher waren Heizöltanks über den bestehenden Versicherungsvertrag nicht mitversichert und mussten über eine oft teure Zusatzversicherung mitversichert werden. Jetzt sind Heizöltanks bis zu einer Größe von 10.000 Litern automatisch über die bestehende Mitgliedschaft versichert und eine bestehende Zusatzversicherung kann gekündigt werden.


Erhöhte Versicherungssumme für Bauherren
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wurde die Bausumme für sonstige Bauvorhaben von bisher 500.000 Euro auf 2 Millionen Euro erhöht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind wie bisher ohne Begrenzung der Bausumme versichert.


Erweiterter Versicherungsschutz für Anlagen der regenerativen Energieversorgung
Versicherungsschutz bestand bisher nur für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp. Künftig ist das Haftpflichtrisiko aus Besitz und Betrieb aller Anlagen der regenerativen Energieversorgung, wie zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser-, Erdwärme- und Kleinwindanlagen sowie Blockheizkraftwerken versichert.

Versicherung von Mehrfamilienhäusern über Mehrfachmitgliedschaften
Mit einer Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern ist ein Anwesen mit einer selbstgenutzten und bis zu drei vermieteten Wohnungen (nicht Eigentumswohnungen) versichert. Bestand ein Anwesen aus mehr als den mit einer Mitgliedschaft versicherten drei bzw. vier Wohnungen, mussten hierfür bisher für jede weitere Wohnung Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Künftig können auch diese weiteren Wohnungen über Mehrfachmitgliedschaften versichert werden. So kann zum Beispiel ein aus sechs Wohnungen (nicht Eigentumswohnungen) bestehendes Anwesen über zwei Mitgliedschaften versichert werden. Bereits bestehende Versicherungen könnten nach Abschluss der weiteren Mitgliedschaften gekündigt werden. Auch damit kann viel Geld gespart werden.


Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden
Mitglieder des Eigenheimerverbandes Bayern sind künftig auch für den Fall versichert, dass ein Mieter das versicherte Objekt beschädigt hat und der in Anspruch genommene Mieter seiner Schadenersatzverpflichtung nicht nachkommt, weil dessen Zahlungs- oder Leitungsunfähigkeit festgestellt wurde und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Die Forderungsausfalldeckung ist begrenzt auf 10.000 Euro je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zwei Mal zur Verfügung.