Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Ab dem 24. November 2020 fördert der Bund die Installation von privaten Ladestationen für Elektroautos in Höhe von 900 €.