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Eigenheimer Grafing-Ebersberg

Informationen zum geplanten Zusammenschluss

Die Ortsvereine der Grafinger und Ebersberger Eigenheimer planen einen Zusammenschluss der beiden Vereine zum 01.07.2022. In Ebersberg hat sich leider auch nach langer Suche kein 2. Vorstand und kein Kassier gefunden, so dass nun nur die Auflösung des Vereins bleibt. Der Ebersberger Ortsverein ist daher auf die Grafinger Eigenheimer mit der Bitte zugekommen, die Ebersberger Mitglieder in Grafing aufzunehmen. Die Grafinger Vorstandschaft hat sich – ein positives Votum in der Mitgliederversammlung vorausgesetzt – dafür ausgesprochen, alle Mitglieder aufzunehmen und den Verein fortzuführen unter dem neuen Namen

Eigenheimerverein Grafing-Ebersberg und Umgebung e.V.

Alle notwendigen Informationen möchten wir Ihnen nachfolgend geben; den genauen Fahrplan finden Sie hier ebenso wie die geplante Neufassung der Satzung und häufig gestellte Fragen. Falls Sie weitergehende Fragen, Anmerkungen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Fahrplan

Fahrplan Zusammengehen

Neufassung Satzung

Im Rahmen des Zusammenschlusses möchten wir gerne die Satzung der Grafinger Eigenheimer überarbeiten und modernisieren.

Vor allem schlagen wir folgende Punkte zur Anpassung vor:

  1. Vereinszweck (§ 2)
    Der Vereinszweck wurde nun weiter gefasst und auf Haus-, Wohnungs- oder Grundbesitzer erweitert.
    Der Gedanke der Selbst- und Nachbarschaftshilfe wurde zusammengefasst.
    Das Eintreten für nachhaltige und ökologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit Wohneigentum wurde aufgenommen.
  2. Aufnahme von Fördermitgliedern (§ 3)
    Personen, die den Verein vor allem unterstützen möchten, jedoch keine Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen wollen, können nun leichter aufgenommen werden.
  3. Zuständigkeiten des Vorstands (§ 7)
    Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands wurden konkretisiert.
  4. Online-Teilnahme an der Mitgliederversammlung (§ 8)
    Der Passus zur virtuellen Teilnahme an der Mitgliederversammlung wurde neu aufgenommen.
  5. Eventualversammlung bei Auflösung des Vereins (§ 11)
    Der Passus zur Eventualversammlung bei Auflösung des Vereins wurde neu aufgenommen.

Die Neufassung der Satzung und den Vergleich zur bisherigen Satzung können Sie hier detailliert nachlesen:

Häufige Fragen

Die Fragen und Antworten gehen von einem positivem Mitgliedervotum in den jeweiligen Mitgliederversammlungen aus.