Grundsteuer

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?

Dann müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 aufgrund der Reform der Grundsteuer eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Hintergrundinformationen zur Steuerreform erhalten Sie beim Landesverband der Eigenheimer.

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform bzw. zu Ihrer Steuererklärung erhalten Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Die für Ihre Grundsteuererklärung erforderlichen Daten können Sie ab 1. Juli 2022 auf der Homepage des  Liegenschaftskatasters einsehen bzw. abrufen. 

Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER abgegeben werden. Auch eine Abgabe auf Papier ist möglich. Die Papierformulare und Ausfüllanleitungen hierzu finden Sie untenstehend.