Grafings Bürgermeister erneuert Politikversprechen
Am 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer gefordert. Daraufhin hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen, das ab 2025 gelten wird. Seit dem 1. Juli 2022 waren auch in Bayern Millionen Besitzer von Grund, Haus und Eigentumswohnungen dabei, die notwendigen entsprechenden Angaben via Elster zu machen.
Viele Hauseigentümer, aber auch Mieter, fragen sich jetzt, was diese Neuordnung finanziell für sie bedeuten wird.
Als Interessensvertretung der Eigenheimer und Grundbesitzer wurde der Eigenheimerverein Grafing-Ebersberg und Umgebung e.V. hier aktiv und sprach am 13. Februar mit Grafings erstem Bürgermeister Christian Bauer. In einem sehr freundlichen und konstruktiven Gespräch mit Alexander Marx (Vorstand der Eigenheimer) und Dr. Erik Lenhard bestätigte Bauer die Pläne der Stadt, die Festlegung des Hebesatzes aufkommensneutral zu gestalten.
Dies heißt, dass es zwar für einige Eigentümer zu Erhöhungen, für andere zu Minderungen bei der Grundsteuer kommen kann, aber dass die nach dem neuen Gesetz effektiven Einnahmen aus der Grundsteuer für die Stadt Grafing in ungefähr gleicher Höhe wie in den vorangegangenen Verwaltungsjahren liegen werden (ca. 1,6 Mio. €).
Dies entspricht dem Ziel des Gesetzgebers, eine gerechte, verfassungskonforme Grundsteuer zu erheben und wird von den Eigenheimern Grafing-Ebersberg und Umgebung ausdrücklich begrüßt. Per Brief haben sich die Eigenheimer auch an die Bürgermeister(innen) in Ebersberg, Aßling und Steinhöring gewandt und hoffen im Interesse ihrer Mitglieder auf eine ebenso positive Botschaft wie aus dem Grafinger Rathaus.