Abgabefrist für Grundsteuer wird verlängert
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Seit Jahresbeginn gibt es zahlreiche Änderungen bei der Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden. Einen Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten bietet die nachfolgende Übersicht.
Ab 1. Januar werden Immobilien beim Verschenken und Vererben höher bewertet. Dadurch kann eine Erbschaft deutlich höher besteuert werden.