Nachtragungsfrist für PV-Anlagen endet am 31.01.2021
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
In der Marktübersicht 2020 erhalten Sie detaillierte Informationen über die am Markt verfügbaren Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen und können so leichter die Systeme miteinander vergleichen und ihre Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Komm auf die Sonnenseite u d profitiere von der Nachfragebündelung für PV-Anlagen in Grafing.