Nachtragungsfrist für PV-Anlagen endet am 31.01.2021
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.