Abgabefrist für Grundsteuer wird verlängert
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Landtag beschließt umfassende Reform der Bauordnung – Bauen soll dadurch schneller und einfacher gehen.