Nachtragungsfrist für PV-Anlagen endet am 31.01.2021
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
Wer nach dem 31. Januar 2021 eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der nicht im Marktstammdatenregister gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung.
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Mit der Vielzahl an Siegeln fällt es beim Einkauf schwer, den Durchblick zu behalten. Aber es gibt Hilfestellung.
Regionale Energie- und Baumesse in Ebersberg mit Schwerpunkt Sanieren, Bauen und Energiesparen am 30./31.01. 2021.