Versteckte Erbschaftssteuererhöhung
Ab 2023 sollen Immobilien steuerlich anders bewertet werden. Das Verschenken oder Vererben von Immobilien kann dann empfindlich teurer werden.
Ab 2023 sollen Immobilien steuerlich anders bewertet werden. Das Verschenken oder Vererben von Immobilien kann dann empfindlich teurer werden.
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 aufgrund der Reform der Grundsteuer eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.