Abgabefrist für Grundsteuer wird verlängert
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
Seit Jahresbeginn gibt es zahlreiche Änderungen bei der Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden. Einen Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten bietet die nachfolgende Übersicht.
Ab 1. Januar werden Immobilien beim Verschenken und Vererben höher bewertet. Dadurch kann eine Erbschaft deutlich höher besteuert werden.
Bald geht die Gartensaison wieder los und Hobbygärtnerinnen und –gärtner bepflanzen Blumenkästen, Kübel und Töpfe. Wer dabei auch an den Klimaschutz denkt, achtet auf torffreie Substrate.
Die Eigenheimerakademie ist seit Ende 2022 online. Sie bietet eine Vielzahl von kostenlosen Seminaren rund um Haus und Garten z.B. Nachbarrecht, Grundsteuer, Wohnungseigentümerversammlung.
Für alle Rätselbegeisterten: Wir suchen ein weltbekanntes Weihnachtslied, das 1941 erstmals aufgeführt wurde. Es ist aus der Feder eines Mannes, der Noten weder lesen noch schreiben konnte.
Ab 2023 sollen Immobilien steuerlich anders bewertet werden. Das Verschenken oder Vererben von Immobilien kann dann empfindlich teurer werden.
Der Gartenkalender erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Aus diesem Grund gibt es auch für 2023 wieder eine Sonderausgabe für unsere Mitglieder. Sammelbestellung bis 31.10.2022.
Naturgefahren wie z.B. Starkregen und Schneedruck sind über eine klassische Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Eine Absicherung über eine sog. Elementarschadenversicherung ist dazu nötig.